Notdienst

Notfall-Hausbesuch (Tel. 01629678334)

Montag – Freitag 18:00 - 22:00 Uhr

Samstag 09:00 – 17:00 Uhr

Sonn-/Feiertag 09:00 – 17:00 Uhr

 

 

Informationen zum tierärztlichen Notdienst

 

  • Informationen zum tierärztlichen Notdienst

Während des tierärztlichen Notfalldienstes ist die Versorgung von Notfällen sicherzustellen, deren Schweregrad es nicht erlaubt, bis zur nächsten regulären Sprechstunde zu warten. Im tierärztlichen Notdienst werden Tiere nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder mit starken Schmerzen behandelt.

Prüfen Sie als Tierhalterin/Tierhalter, ob es sich um einen echten Notfall handelt, der keinen Aufschub bis zur nächsten Sprechstunde erlaubt. Ziele der Notfallbehandlung sind die Stabilisierung des Tieres sowie die Schmerzausschaltung/-linderung. Die Folgebehandlung erfolgt in der Regel in Ihrer Haustierpraxis.

Während des Notdienstes werden  in der Tierarztpraxis in der Regel keine umfangreichen Untersuchungen durchgeführt, ebenso wenig aufwendige, spezielle Diagnosen gestellt, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig.

  1. Wichtigste Anzeichen eines Notfalls:
  • Bewusstseinsverlust
  • Atemnot
  • starke, unstillbare Blutungen
  • sehr helle/blasse Schleimhäute
  • Krampfanfälle
  • Probleme beim Harnlassen/urinieren
  • Anhaltender, blutiger Durchfall und/oder Erbrechen
  • Plötzliche Lähmung der Beine/Koordinationsstörungen
  • Augenverletzungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
  • Hochgradige Schmerzen

 

RoutinebehandlungenImpfungen, Wurm-, Floh- und Zeckenbefall oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind KEINE Notfälle!

 

  1. Wann müssen Notdienstgebührensätze genommen werden

Zu welchen Zeiten diese Notdienstgebührensätze gelten wird von der GOT genau vorgegeben:

  • Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden montags (Wochenende) sowie
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

 

Die Notdienst Fahrpraxis Lichtenau behandelt Notfälle in folgenden Zeiten:

Montag – Freitag                           18:00 – 22:00 Uhr

Samstag/Sonntag/Feiertag       09:00 – 17:00 Uhr

 

  1. Gebühren im Notdienst

Während des Notdienstes muss mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Wir betonen: Dies ist eine für Tierärzte und Tierärztinnen verpflichtende Vorgabe. Zusätzlich muss eine pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden.

Durch die GOT festgelegt kommen in der tierärztlichen Fahrpraxis im Notdienst noch folgende Kosten hinzu:

  1. Fahrtkosten (laut GOT Gebührenordnung der Tierärzte)

3,50 € pro Doppelkilometer

Die Fahrpraxis Lichtenau berechnet pauschal 25,-€ pro Besuch

  1. Hausbesuchsgebühr (laut GOT Gebührenordnung der Tierärzte)

34,-€

 

Folgendes ist insbesondere zu beachten:

  1. Immer telefonische Anmeldung
  2. Immer Barzahlung
  3. Tiere werden grundsätzlich vom diensthabenden Tierarzt/Tierärztin nicht mitgenommen

 

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